A1 Motorräder mit Autoführerschein B196
Leichtkrafträder/Roller mit 125 ccm und maximal 11 Kw (15 PS) mit dem Autoführerschein fahren!
Ab dem 01.01.2020 ist es möglich, nach einer ’nachstehend detaillierten Fahrerschulung‘ durch eine dafür qualifizierte Fahrschule, die neue Berechtigung zum Führen von 125er Motorrädern/Rollern zu erwerben.
Voraussetzungen :
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- Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren Klasse B (PKW-Führerschein)
- Mindestalter: 25 Jahre
- theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden, detailliert bedeutet dies: 4 x 90 Minuten klassenspezifische Motorrad-Theorie, 5 x 90 Minuten Fahrerschulung, wobei ein Teil davon auf Überland und Autobahnen erfolgen muss + zusätzlich Grundfertigkeiten zur Beherrschung des Fahrzeugs.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Fahrlehrer / die Fahrlehrerin erst dann die erfolgreiche Teilnahme der Schulung bestätigen darf ,wenn er/sie zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Auszubildende das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen sicher beherrscht!
Daher ist nachstehend genanntes Preisbeispiel als unverbindlich anzusehen. Da wir in Ihrem eigenen Interesse gewissenhaft ausbilden und dies übrigens auch durch die Fahrschülerausbildungsverordnung vorgeschrieben ist.
Unverbindliches Preisbeispiel bei oben genannter Mindestschulung : 890€
- 10 Fahrstunden
- 4 x 90 Min. Motorradtheorie
- Jede weitere ggf. erforderliche Fahrstunde wird mit 70€ berechnet.